Satzung
Auf dieser Seite veröffentlichen wir Auszüge bzw.
eine Zusammenfassung verschiedener Punkte aus unserer Satzung.
Bei Interesse schicken wir die vollständige Satzung auch
auf elektronischem Weg zu. Hierzu bitte einfach eine entsprechende
Mail an uns schicken (siehe Kontaktseite).
Vereinszweck
Zweck, Ziel und Aufgabe des Vereins sind die Förderung der Prävention und Aufklärung zu den
Themengebieten Sucht und Drogen durch die Bereitstellung von Informationen für Betroffene,
Angehörige und an Informationen Interessierten.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Die Bereitstellung allgemein verständlicher Informationen zu den Themengebieten Sucht
und Drogen über ein Internetportal.
- Den Aufbau und Betrieb eines entsprechenden Informationsportals.
- Die Schaffung von mehr Bewusstsein in der Öffentlichkeit über die Situation psychisch
und physisch Suchtkranker durch Aufklärungs- und Präventionsarbeit über das Internet
und andere Medien.
- Die Unterstützung lokaler Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und weiteren auf
psychische und physische Suchtkrankheiten spezialisierte Einrichtungen sowie die die
Kontaktvermittlung Betroffener und Angehöriger an diese Einrichtungen durch die
Bereitstellung einer Datenbank mit entsprechenden Informations- und Kontaktdaten
("Adressenverzeichnis").
- Die Förderung des Austauschs von Betroffenen und Angehörigen untereinander mit Hilfe
eines Internetportals.
Die Aktivitäten des Vereins sind überregional und erstrecken sich auf die gesamte Bundesrepublik
Deutschland. Die Informationsvermittlung muss nicht ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen.
Bei der Informationsvermittlung sollen folgende Grundsätze eingehalten werden:
- Aufklären statt belehren.
- Informieren statt beraten.
- Betrachtung aller Süchte und Drogen ohne Spezialisierung.
- Offener Umgang mit Themen ohne Tabuisierung.
Zusammenfassung der Paragrafen der Satzung
§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
- Vereinsname: „Suchtmittel“, angestrebter Zusatz: „e.V.“
- Vereinssitz: Wiesbaden
- Geschäftsjahr ist Kalenderjahr
§ 2 Vereinszweck
- Vereinszweck: Förderung der Prävention und Aufklärung zu den
Themengebieten Sucht und Drogen.
- Verwirklichung des Zwecks durch:
- Bereitstellung allgemein verständlicher Informationen zu den
Themengebieten Sucht und Drogen über ein Internetportal.
- Schaffung von mehr Bewusstsein in der Öffentlichkeit über die
Situation Suchtkranker über das Internet und andere Medien.
- Unterstützung lokaler Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und
weiteren Einrichtungen durch Bereitstellung einer Datenbank.
- Kontaktvermittlung von Betroffenen und Angehörigen an
spezialisierte Einrichtungen.
- Förderung des Austausch von Betroffenen und Angehörigen
untereinander mit Hilfe eines Internetportals.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke:
- der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden.
- Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Vereinsauflösung
keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
- Die Vereinszwecke und -ziele dienen der Allgemeinheit.
§ 4 Aufwendungsersatz, Ehrenamtspauschale
- Anspruch der Mitglieder auf Ersatz der im Zusammenhang mit
ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen.
- Ggf. Leistung einer Ehrenamtspauschale oder
Tätigkeitsvergütung.
§ 5 Vereinsämter
- Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
- Ggf. können Mitarbeiter für anfallende Arbeiten bestellt werden.
§ 6 Mitgliedschaft
- Natürliche und juristische Personen können Mitglieder werden.
- Mitglieder müssen die Vereinsziele unterstützen.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- Möglich sind Mitgliedschaften als Ordentliches Mitglied,
Förderndes Mitglied oder Ehrenmitglied:
- Ordentliche Mitglieder müssen natürliche Personen sein. Sie
müssen an der Zielumsetzung des Vereins interessiert sein und
entsprechende Aktivitäten nachweisen können.
- Fördernde Mitglieder können auch juristische Personen sein. Sie
haben kein Stimmrecht, können aber beratend agieren.
- Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die mit einfacher
Mehrheit der Mitgliederversammlung ernannt werden und von
Beitragszahlungen befreit werden.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mitglieder haben alle Rechte, die sich aus der Satzung ergeben.
- Nur ordentliche Mitglieder haben das aktive Wahlrecht.
Ehrenmitglieder gelten als ordentliche Mitglieder.
- Alle Mitglieder sollen die Vereinsziele unterstützen.
- Alle Mitglieder – mit Ausnahme der Ehrenmitglieder – sind zur
Beitragszahlung verpflichtet.
§ 8 Mitgliedsbeiträge
- Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und im Voraus zu
entrichten. Dies geschieht per Lastschrift oder Überweisung.
- Der Vorstand entscheidet über die Beitragshöhe. Er kann ggf.
Ermäßigungen gewähren.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 9 Organe des Vereins
Der Verein setzt sich aus folgenden Organen zusammen:
- Vorstand
- Mitgliederversammlung
§ 10 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die den Verein
gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Beide Vorsitzende
sind alleine vertretungsberechtigt.
- Der Vorstand wird mit einfacher Mehrheit für die Dauer von fünf
Jahren gewählt, eine Wiederwahl ist möglich.
- Dem Vorstand obliegt die Führung laufender Geschäfte. Er kann
bei Bedarf einen Geschäftsführer bestellen.
- Der Vorstand ist nur mit Anwesenheit aller
Vorstandsmitglieder beschlussfähig.
- Bei Eilbedürftigkeit können Beschlüsse auch schriftlich oder
fernmündlich gefasst werden.
§ 11 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung kommt auf Einladung des Vorstands
mindestens zweimal in zwei Jahren zusammen.
- Es kommt auch zu Versammlungen, wenn dies für erforderlich
erachtet wird oder von den Vereinsmitgliedern verlangt wird.
- Die Einladungen sind mindestens vier Wochen vor dem
geplanten Termin inkl. Tagesordnung zu versenden.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl
der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Entgegennahme Rechenschaftsbericht
- Satzungsänderungen
- Vorstandswahl
- Über Versammlungen ist ein Protokoll anzufertigen.
- Versammlungen können auch online erfolgen.
§ 12 Satzungsänderung
- Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der
erschienenen Mitglieder.
- Satzungsänderungen müssen bereits in der Einladung zur
Mitgliederversammlung (inkl. Beilage der neuen und alten
Satzung) angekündigt werden.
- Wenn Behörden aus formalen Gründen Änderungen verlangen,
kann der Vorstand diese alleine vornehmen, muss die Mitglieder
jedoch schriftlich darüber informieren.
§ 13 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
- Die Auflösung des Vereins erfordert eine 2/3-Mehrheit der bei
der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder.
- Die Auflösung kann nur nach rechtzeitiger Bekanntgabe
stattfinden.
- Das Vereinsvermögen fällt im Falle der Vereinsauflösung an den
Förderverein der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)
e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.